23.09.2021

Informationen zum neuen Gesetz GKV-IPReG

Gastbeitrag von Christiana Hennemann, Geschäftsführerin Fördergemeinschaft rehaKIND e.V.

Porträtfoto von Christiana Hennemann
Christiana Hennemann

Das GKV-IPReG ist das Intensivpflege und Rehabilitationsstärkungsgesetz der gesetzlichen Krankenkassen, das bereits in der Entstehungsphase für viel Wirbel gesorgt hat. Zunächst als RISG bekannt, wurde dieser Entwurf auf Drängen von Verbänden und von Seiten der Betroffenen stark kritisiert – es gab handfeste Proteste vor dem Bundestag – sodass das Bundesgesundheitsministerium Inhalt und Namen mehrfach verändert hat und es Ende 2020 unter dem Namen IPReG in Kraft getreten ist.

Gesundheitsminister Spahn versprach: „Intensivpflegebedürftige sollen dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist. Verbindliche Qualitätsvorgaben für Intensivpflege zuhause und in Krankenhäusern und Heimen sollen dafür sorgen, dass die Versorgung gerade der Patienten, die oftmals nicht mehr für sich selbst die Stimme erheben können, gestärkt wird.“

Das sehen die Betroffenen und ihre Angehörigen aber ganz anders: Die Befürchtungen gehen dahin, dass die Selbstbestimmung massiv eingeschränkt wird. Die Entscheidung, wo Langzeitpflege stattfinden wird, liegt nun bei den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst. Das vor vielen Jahren aufgebaute System der Außerklinischen Intensivpflege, welches ja von qualifizierten Homecare-Versorgern und Pflegediensten getragen wird, um eine möglichst gute Teilhabe und das selbstbestimmte Leben zuhause zu ermöglichen, spiegelt sich im IPReG nicht wider. Vielmehr vermutet man eine Tendenz zur „Hospitalisierung“ der Langzeitpatienten unter dem Vorwand, dass in Einrichtungen die pflegerische Betreuung besser sichergestellt ist als im familiären Umfeld.

Der Gemeinsame Bundesausschuss GBA ist nun beauftragt, die Ausführungsrichtlinie zum IPReG zu erarbeiten, dazu wurden auch Betroffenenverbände und professionelle Gruppierungen zur Stellungnahme aufgefordert. Die Interessengemeinschaft Selbstbestimmt Leben (ISL) schreibt im Fazit ihres Kommentars zum vorgelegten Richtlinienentwurf: „Es zieht sich ein roter Faden der Fremdbestimmung, vermeintlicher Fürsorge, gepaart mit der ganz offensichtlichen Stärkung institutioneller Versorgung und Effizienz durch. Es gilt aber, Betroffene als selbstbestimmte, kompetente und fähige Menschen anzusehen. Die hier skizzierten Versicherten sind keine Objekte fürsorglich-obrigkeitlicher Behandlung, sondern haben alle Entscheidungsgewalt. Das Wunsch- und Wahlrecht ist nicht nur in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert, sondern auch im Grundgesetz.“

Um gemeinsam konstruktive Kritik am IPReG zu leisten, haben sich Betroffene, ihre An- und Zugehörigen, Experten aus Medizin, Pflege und Medizintechnik, Vereinen und andere Aktive zu einem Think Tank zusammengeschlossen. Ziel ist die Sicherstellung individueller Intensivpflege im Sinne der Betroffenen. Für rehaKIND e.V. ist dabei die Abgrenzung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit der Festschreibung der Altersgrenze 18 Jahre ganz wichtig. Die Familien sind extrem belastet mit dem Kampf um Hilfsmittel und Pflegemöglichkeiten, es gibt viel zu wenige Fachpfleger*innen, seit Beginn der Corona-Pandemie sind Geschwisterkinder im Homeschooling zu betreuen, alle sind am Ende ihrer Kraft.

Seit September 2020 wird in regelmäßigen Zoom-Meetings Fachwissen zusammengetragen, um den GBA und das Bundesgesundheitsministerium über die Versorgungsrealität zu informieren. Basis der Forderungen sind auch hier die UN-Behindertenrechtskonvention, das Grundgesetz, die Sozialgesetzbücher und viele Grundlagenwerke.

Immerhin ein Gutes hat das IPReG gebracht: Die Vernetzung auf persönlichen und professionellen Ebenen schreitet voran, neue Netzwerke, um individuelle Versorgungsqualität sicher zu stellen, haben sich gebildet und werden auch weiterhin aktiv an der Gestaltung der gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen mitarbeiten. Zwei „Aktivisten“ aus dem Think Tank haben dazu ihre persönliche Motivation zusammengefasst.

Porträt von Tim Melkert
Tim Melkert

Der Blogger und Mathematikdoktorand Tim Melkert sieht es ganz pragmatisch: „Ich hoffe, durch meine Arbeit im Think Tank den Mitgliedern des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zumindest einmal dargelegt zu haben, welchen Grad der Autonomie und Selbstbestimmung einige Menschen mit Dauerbeatmung wie ich bereits heute genießen und, wie sehr eine strikte Kontrolle durch die Umsetzungsrichtlinien des GKV-IPReG unser Leben bestimmen und einschränken würde.“

Porträt von Laura Mench

Auch die Journalistin, Pflegeexpertin und Aktivistin Laura Mench hat eine eigene Meinung zum IPREG-Think Tank: „Als Person mit fortschreitender Erkrankung, deren Zukunftsperspektive eine invasive Beatmung mit sich bringt, besorgt mich die Situation rund um das GKV-IPReG sehr. Ich engagiere mich im Think Tank, weil wir nur gemeinsam Einfluss auf das Geschehen und die Entwicklung der Richtlinien für die Umsetzung nehmen können.“

Bleibt zu hoffen, dass diejenigen, die es betrifft und angeht, und die häufig die besten Experten*innen in eigener Sache sind, gehört werden, bevor der Gemeinsame Bundesausschuss GBA die Umsetzungsrichtlinien veröffentlicht. Hierzu startet der Think Tank eine Plakatkampagne, die zeigt, wie vielfältig das Leben und die Menschen mit außerklinischem Intensivpflegebedarf sind. Viele Erwachsene z.B. stehen in Berufen und tragen so zum Bruttosozialprodukt Deutschlands bei.

Linktipps zu den ausführlichen Essentials und Teilnehmer*innen des Think Tank: https://www.cody.care/gkv-ipreg-thinktank/

Link zum GKV-IPReG: https://www.cody.care/gkv-ipreg/