05.12.2022

BARMER nimmt Revision zurück: Künftig erleichterte Versorgung mit Rewalk Exoskeletten für Querschnittgelähmte

Querschnittgelähmte in Deutschland können künftig eine erleichterte Versorgung mit einem Rewalk-Exoskelett erwarten. Weil die Barmer ihre Revision zurückgenommen hat, ist die Entscheidung des Landessozialgerichts NRW rechtskräftig.

In den Karlsruher Messehallen findet vom 15. bis 17. Juni 2023 die REHAB - Messe für Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion statt. Mit dabei sein wird auch Rewalk Robotics. Das Unternehmen stellt Exoskelette her - und wird künftig noch wichtiger für Menschen mit Querschnittlähmung werden.

Der Grund ist die Rücknahme der Revision durch die Barmer-Versicherung gegen das zweitinstanzliche Urteil des Landessozialgerichts NRW. Ein 32 Jahre alter Mann, der bei der Barmer versichert ist und dort die Versorgung mit einem Rewalk Personal 6.0 Exoskelett beantragt hatte, stand im Mittelpunkt des Rechtsstreits.

Ein Patient trägt ein Exosklelett und steht. Neben ihm kniet ein MItarbeiter der Firma Rewalk und berät ihn. Weitere Menschen stehen um die beiden herum.
Endlich konnten neueste Produkte und Weiterentwicklungen wieder im direkten Austausch mit Herstellern kennengelernt und getestet werden - so wie das Rewalk Exoskelett. (Foto: Messe Karlsruhe / Behrendt und Rausch)

Durch die Rücknahme der Revision kurz vor dem Termin beim Bundessozialgericht ist das Urteil des Landessozialgerichts NRW rechtskräftig. Die Folge: Querschnittgelähmte in Deutschland können künftig eine erleichterte Versorgung mit einem Rewalk Exoskelett erwarten.

Ein Exoskelett kann Querschnittgelähmten das aufrechte Stehen, Gehen und sogar das Treppensteigen ermöglichen. In seiner Urteilsbegründung wies das Landessozialgericht NRW darauf hin, dass Versicherungen Anträge für orthopädische Hilfsmittel wie das Rewalk Exoskelett nicht mit dem Hinweis ablehnen dürfen, dass Versicherte bereits eine Versorgung mit Hilfsmitteln erhalten haben, die ebenso dem mittelbaren Behinderungsausgleich dienen.

„Das deutsche Gesundheitswesen ist Vorreiter in der Einrichtung der hohen Standards für die Versorgung von Menschen mit Querschnittlähmung“, sagt Larry Jasinsky, Vorstandsvorsitzender von Rewalk Robotics. „Nach der Leistung des Exoskeletts als anerkanntes Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis im Jahr 2018 ist nun die Anerkennung, dass Exoskelette dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienen, nur Konsequenz. Wir als Leistungserbringer schätzen es sehr, dass die Krankenkassen uns mit der Versorgung ihrer Versicherten beauftragen. Rewalk Robotics wird weiterhin die höchsten Qualitätsstandards in der Versorgung mit Rewalk Exoskeletten erfüllen.“

Mehrere Rehab-Fahnen wehen im Wind.
Von 15. bis 17. Juni findet die nächste REHAB in den Karlsruher Messehalle statt. (Foto: Messe Karlsruhe/Jürgen Rösner)

Kläger Lars Vinken kann nach vielen Jahres des Wartens und des Rechtsstreits nun endlich sein Rewalk Exoskelett nutzen: „Dass andere Querschnittsgelähmte nun einen leichteren Zugang zu dieser Technologie haben werden, hat einen enormen Wert. Mit einem Exoskelett versorgt zu werden und jederzeit wieder aufstehen und gehen zu können, eröffnet mir neue Horizonte“, sagt er.

Das Rewalk Personal 6.0 wurde am 11. Juni 2018 als erstes Exoskelett für Rückenmarksverletzte vom GKV-Spitzenverband im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Bedeutet: Das System ist in Deutschland offiziell als Hilfsmittel gemäß Paragraph 33 SGB V mit der Hilfsmittelnummer 23.29.01.2001 anerkannt und erstattungsfähig. Die zugehörige Indikation lautet: beidseitige Lähmung der Hüft-, Oberschenkel- und Unterschenkelmuskulatur.